Anschlagpunkte und Geländer
Nach DGUV 201-056
Meisterbetrieb seit 1880

Absturzsicherung für Dach und Flachdach – Anschlagpunkte, Geländer, Seilsysteme

Wir planen und montieren Absturzsicherung für Dach und Flachdach – vom Anschlagpunkt bis zum Geländersystem. Für öffentliche Gebäude, für Gewerbe und Industrie und für private Bauherren in Burgdorf, Hannover, Peine, Celle und Braunschweig.

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Absturzsicherung auf Dächern – Kollektivschutz vor PSAgA

Die Rangfolge ist klar geregelt: Erst kollektive Schutzmaßnahmen wie Geländer und Seitenschutz, dann die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kollektiven Schutzmaßnahmen kommt der Vorrang zu.

Ein Schutzgeländer sichert die Absturzkante dauerhaft und schützt jeden, der die Dachfläche betritt – ohne Einweisung, ohne Ausrüstung. Erst wenn Kollektivschutz technisch nicht möglich ist, folgt der Einsatz von PSAgA: Persönliche Schutzausrüstungen – die PSA gegen Absturz – verbinden den Nutzer fest mit dem Bauwerk. Angeschlagen wird über Verbindungsmittel an Anschlagpunkten oder an einem Seilsicherungssystem.

Ob Rückhaltesystem oder Auffangsystem entscheidet sich an der Kante: Ein Rückhaltesystem lässt die Absturzkante gar nicht erst erreichen, ein Auffangsystem bremst den Sturz nur. Wir beurteilen jeden absturzgefährdeten Bereich einzeln – Absturzhöhe, Dachneigungen, Lichtkuppeln, Gefahrenbereich – und schlagen Ihnen als Dachdecker das System vor, das für Ihre Dacharbeiten wirklich passt.

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Anschlageinrichtungen und Geländersysteme – Montage ohne Durchdringung

Bei Absturzsicherungssystemen für Flachdächer gibt es drei bewährte Wege: Geländersysteme mit Auflast, punktuelle Sekuranten und durchgehende Seilsysteme entlang der Dachkante.

Sie werden meist ohne Durchdringung mit Auflast gestellt – die Dachabdichtung bleibt unversehrt. Anschlageinrichtungen werden dagegen in der Tragkonstruktion verankert oder mit der Abdichtung verklebt; wir stellen die Durchdringung anschließend wieder fachgerecht her, damit die Fläche dicht bleibt. Ein Anschlagsystem aus Edelstahl hält auch an der Küste jahrzehntelang – wie lange ein Absturzsicherungssystem hält, hängt stark vom Material ab.

Bei Steil- und Schrägdächern sowie an einer Solaranlage setzen wir Sicherungshaken und einen Einzelanschlagpunkt so, dass sie zur Eindeckung passen. Weil wir Ihr Gebäude ohnehin betreuen, kommt der Absturzschutz bei uns aus einer Hand – inklusive Dokumentation für Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Wo arbeiten wir?

Absturzsicherung in Burgdorf, Hannover, Peine, Gifhorn, Celle und Braunschweig

Unser Einzugsgebiet reicht von Burgdorf über Hannover und Umgebung bis nach Peine, Gifhorn, Celle und Braunschweig. Innerhalb dieses Radius rüsten wir Hallen, Schulen und Verwaltungsgebäude mit Geländern, Anschlagpunkten und Seilsystemen aus.

Burgdorf
Region Hannover
Celle
Peine
Gifhorn
Braunschweig
Einsatzgebiete von Westphal Dachtechnik

Wer sind unsere Kunden?

Flachdach eines Universitätsgebäudes in Hannover mit Plattenbelag

Unis, Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen

Wir warten und sanieren die Dächer von Unis, Schulen und Kitas – zuverlässig im laufenden Betrieb, stets sauber dokumentiert, termingerecht umgesetzt.

Historisches Kasernengebäude mit Schieferdach und Sandsteinfassade

Kasernen, Wohnheime, Internate, Wohnkomplexe

Große Wohn- und Schlafgebäude brauchen dichte Dächer: Wir sanieren und warten Kasernen, Wohnheime sowie Internate mit klarer Planung, festen Abläufen.

Fahrzeughalle einer Feuerwache mit roten Toren und Steildach

Feuerwehr- und Polizeigebäuden

Einsatzkritische Gebäude dürfen nie ausfallen: Wir halten Dächer von Feuerwachen und Polizeigebäuden dicht – mit Wartung und sehr schneller Reparatur.

Flachdachsanierung einer Gewerbehalle durch Westphal Dachtechnik

Gewerbetreibende und Industriebetriebe

Hallen, Büro- und Produktionsgebäude: Wir dichten Flachdächer zuverlässig ab, warten große Dachflächen und halten Ihren Betrieb dabei stets am Laufen.

Dachwartung auf dem Flachdach eines großen Verwaltungsgebäudes

Verwaltungsgebäuden, Ämtern und Behörden

Als Zeitvertragsnehmer des Staatlichen Baumanagements kennen wir alle Abläufe öffentlicher Vergaben und betreuen die Liegenschaften über Jahre hinweg.

Dachbegrünung auf dem Flachdach eines Mehrfamilienhauses

Privatkunden – Ein- und Mehrfamilienhäuser

Vom neuen Steildach über das Dachfenster bis zu kleinen Reparaturen: Wir betreuen Ihr Ein- oder Mehrfamilienhaus mit der Sorgfalt des Meisterbetriebs.

Fehlt auf Ihrem Dach die Absturzsicherung nach DGUV 201-056?

Wir planen Anschlagpunkte, Seilsysteme oder Geländer für Ihr Dach, montieren sie und übergeben die Dokumentation. Schildern Sie uns kurz Dachform und Nutzung.

Häufig gestellte Fragen zur Absturzsicherung

Sicherheit in der Höhe ist ein Pflichtthema – und genau deshalb kommen die Fragen meist sehr konkret: Ist eine Sicherung überhaupt vorgeschrieben, welche Norm gilt, wer trägt die Verantwortung und wie oft muss die Anlage geprüft werden? Wir beantworten die häufigsten davon hier so, dass Sie danach wissen, was für Ihr Gebäude gilt – ohne sich durch Regelwerke arbeiten zu müssen. Bei allem Weiteren hilft ein Termin vor Ort mehr als jede allgemeine Auskunft: Wir sehen uns die Fläche an und schlagen Ihnen eine passende Lösung vor.

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Ist eine Absturzsicherung auf dem Dach Pflicht?

Ja – sobald bei Arbeiten auf Dächern Absturzgefahr besteht, ist eine Absturzsicherung vorgeschrieben. Die Bauordnungen und die Unfallverhütungsvorschriften verlangen Schutzmaßnahmen ab drei Metern Absturzhöhe, an Verkehrswegen und bei besonderen Gefahren schon darunter. Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten muss der Gebäudebetreiber dauerhaft geeignete Anschlageinrichtungen bereitstellen oder ein Geländer setzen. Wir sagen Ihnen nach einer Begehung, was Ihr Objekt braucht – und was davon förder- oder versicherungsrelevant ist.

Welche Vorschriften und Normen gelten für die Absturzsicherung auf dem Dach?

Zentral ist die DGUV Information 201-056 für Anschlageinrichtungen auf Dächern. Anschlagpunkte müssen der DIN EN 795 entsprechen, Schutzgeländer auf Baustellen der DIN EN 13374. Dazu kommen die Landesbauordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Viele Systeme brauchen zusätzlich eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ). Wir montieren ausschließlich Systeme mit gültigem Nachweis und dokumentieren die Montage prüffähig.

Welche Arten von Absturzsicherungen gibt es für Dächer?

Drei Gruppen: kollektive Schutzeinrichtungen wie Schutzgeländer und Seitenschutz, die niemanden ausschließen; Seilsicherungssysteme entlang der Dachkante, in die sich der Nutzer mit einem Höhensicherungsgerät einklinkt; und Einzelanschlagpunkte, oft Sekuranten genannt, für punktuelle Arbeiten. Dazu kommen Laufstege, feste Zugänge und ein Rettungskonzept für den Ernstfall. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Absturzrisiko und davon ab, wie oft die Fläche begangen wird – ein einmal jährlich kontrolliertes Objekt braucht etwas anderes als PV-Anlagen mit regelmäßiger Begehung.

Wie hoch muss eine Absturzsicherung auf dem Dach sein?

Mindestens 1,00 Meter hoch, mit Handlauf, Knieleiste und Fußleiste – so verlangt es die Norm für Seitenschutz. Attiken zählen erst ab dieser Höhe als vollwertige Sicherung; niedrigere Brüstungen müssen ergänzt werden. Bei PSAgA gilt keine Höhe, sondern die Länge des Verbindungsmittels: Es muss so kurz sein, dass die Absturzkante gar nicht erreicht wird. Wir rechnen das für jede Dachfläche durch.

Auf dem Dach entscheidet sich Sicherheit vorher, nicht im Moment des Ausrutschens. Ein Anschlagpunkt, der erst nach dem ersten Beinaheunfall montiert wird, ist einer zu spät – deshalb planen wir ihn von Anfang an mit.

Zitatt

Frank Westphal, Geschäftsführer Westphal Dachtechnik GmbH

Wer ist für die Absturzsicherung verantwortlich?

Der Bauherr oder Gebäudebetreiber – er muss dafür sorgen, dass jeder, der später dort oben arbeitet, sicher arbeiten kann. Der ausführende Betrieb verantwortet die Sicherung während der eigenen Arbeiten, der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung seines Fachpersonals. Bei öffentlichen Liegenschaften ist die Nachrüstung von Anschlagpunkten oft Teil der Dachsanierung. Wir bringen den Punkt bei jedem Projekt von selbst zur Sprache.

Wie oft müssen Absturzsicherungen geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, dazu nach jeder Beanspruchung durch einen Sturz und nach schweren Stürmen – die meisten Absturzunfälle passieren an ungeprüften Anlagen. Geprüft werden Verankerung, Korrosion, Dichtigkeit der Durchdringung und der Zustand von Seil, Läufer und Verbindungsmittel. Das Ergebnis gehört dokumentiert – ohne Nachweis gilt die Anlage im Schadensfall als ungeprüft. Diese Kontrolle übernehmen wir gern im Rahmen unserer regelmäßigen Dachwartung.

Müssen Handwerker auf Ihrem Dach sicher angeschlagen werden?

Ohne gesicherte Anschlagpunkte darf niemand aufs Dach – das trifft Sie als Eigentümer. Wir rüsten auch auf Bestandsdächern nach. Fordern Sie ein Angebot an.